Dr. Kirsten Tackmann weiter:
„Daraus ergeben sich eher mehr Fragen als beantwortet werden. Warum führt das Prinzip des ‚eventbasierten Bewertungsansatzes‘ vor allem dazu, kritische Studien abzuwerten? Warum werden unterschiedliche Studien wie Äpfel und Birnen miteinander verglichen und damit vor allem die Entwarnung verstärkt? Warum stehen die Rohdaten der Studien nur begrenzt öffentlich zur Verfügung statt eine transparente und nachvollziehbare unabhängige Prüfung als vertrauensbildende Maßnahme zu ermöglichen? Warum wird ein Biomonitoring verweigert zur Klärung, wie häufig die Bevölkerung Kontakt zum Wirkstoff Glyphosat hat? Warum gibt es keine systematische Suche nach Eintragsquellen von Glyphosat in die Nahrungskette?
Diese offenen Fragen nähren den Verdacht, dass kritische Stimmen, auch aus der Wissenschaft, ausgeblendet und abqualifiziert werden. Eine ernsthafte Prüfung im Sinne des Vorsorgegedankens sähe anders aus.
Das Dilemma liegt im unzulänglichen Zulassungsverfahren. Alle relevanten Risiken und Gefahren müssen unabhängig sowie öffentlich nachvollziehbar geprüft und eine Zulassungsentscheidung im Zweifel im Sinne des Vorsorgeprinzips entschieden werden.“
Hier die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Wiedergenehmigung von Glyphosat“ (DS 18/12284)