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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

LINKER Entschließungsantrag zum Bundesnaturschutzgesetz (Wolf)

Das Bundesnaturschutzgesetz soll im Bereich der Ausnahmegenehmigungen zur Entnahme der geschützten Art Wolf geändert werden. Die Entwurfsfassung führt zu zusätzlicher Rechtsunsicherheit und löst die bestehenden wirtschaftlichen Probleme von weidetierhaltenden Betrieben nicht. Gebraucht wird ein verlässlicher und bundesweit einheitlicher Rechtsanspruch auf Erstattung aller Aufwendungen für den Herdenschutz, inklusive der Abgeltung der damit verbundenen Arbeitszeit.

Weidetierhaltung: Hilfe versprochen – gebrochen

„Die Koalition hat im Koalitionsvertrag den Weidetierhaltenden Hilfe zugesagt. Aber sie will sich weiter mit Almosen aus der Verantwortung rauskaufen. Damit schaut sie weiter dem Sterben der Weitetierhaltungen zu, deren wichtige Gemeinwohlleistungen noch immer nicht anständig bezahlt werden. Diese Scheinheiligkeit der Koalition in Sachen Weidetierhaltung ist schwer zu ertragen.“, kommentiert Dr. Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der LINKEN im Bundestag die Beratungsergebnisse der gestrigen Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses.

Weidetierprämie jetzt!

Die Agrar-Fördergelder landen oft in den falschen Taschen. Eine wirklich existenzielle Bedrohung für alle ortsansässigen Agrarbetriebe sind Heuschrecken, also landwirtschaftsfremde Investorennetzwerke. Die Weidetierhalter*innen dagegen stehen seit Jahren vor dem Aus – und deshalb beantragt DIE LINKE erneut eine bundesweite Weidetierprämie.

Bundesregierung versucht beim Artenschutz zu tricksen

„Mit ihren Änderungsvorschlägen zum Bundesnaturschutzgesetz will die Bundesregierung angeblich Rechtsicherheit schaffen. Genau das wird aber nur vorgetäuscht. Ohne klare Definition im Gesetzentwurf, was ein „erheblicher Schaden“ ist, der die Ausnahme vom Tötungsverbot begründen soll, und seine klare Abgrenzung von der bisherigen Grundlage „existenzgefährdender Schäden“ wird die Rechtsunsicherheit noch verstärkt. Und es entsteht der Verdacht, dass damit der Schutzstatus durch die Hintertür klammheimlich und rechtswidrig aufgeweicht werden soll. Das wird weder die Konflikte vor Ort befrieden noch die Weidetiere besser schützen. Stattdessen riskiert die Bundesregierung ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren. Das ist unverantwortlich.“, kommentiert Dr. Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der LINKEN im Bundestag die Antworten der Bundesregierung auf die schriftlichen Fragen Nr. 10/243, 10/245 und 10/265 sowie das Schreiben des Bundesamts für Naturschutz zu „Artenschutzrechtliche Ausnahmen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG“ – Rechtsbegriffe „ernste“ und „erhebliche“ Schäden.