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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Immer häufiger werden Spätfrost, Stürme, Starkregen und Dürreperioden zur Existenzbedrohung für den Gartenbau sowie die Land- und Forstwirtschaft. Diese nicht selbst verschuldeten Risiken werden sich in Folge des Klimawandels noch verstärken. Da es bei der Lebensmittelproduktion und dem Waldschutz um Gemeinwohlsicherung geht, hat der Bundesgesetzgeber Vorsorgeaufgaben.

Das erfordert nicht nur Reaktion auf Notlagen, sondern vor allem strategische Präventionskonzepte, sowohl gegen den Klimawandel als auch zur Vermeidung der verheerenden Auswirkungen. Darüber hinaus brauchen die Betriebe endlich mehr Hilfe zur Selbsthilfe. Deshalb beantragt DIE LINKE erneut eine steuerfreie Risikoausgleichsrücklage.“ kommentiert die Agrarpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE, Dr. Kirsten Tackmann, die Antwort der Bundesregierung auf ihre schriftliche Frage.

Tackmann weiter:
„Dieses Instrument wird seit Jahren, nicht nur durch DIE LINKE, gefordert und es wäre ein erster Schritt der Bundesregierung diese angekündigte Hilfe unter Wahrung der Selbstbestimmung der Betriebe umzusetzen. Sowohl Branchenverbände als auch Bundesrat und Agrarministerkonferenz unterstützen diese Forderung. Mit dem Antrag geben wir der Union gleichzeitig die Gelegenheit, eine Forderung aus ihrem Wahlprogramm umzusetzen.

Versicherungslösungen sind auch mit staatlichen Zuschüssen aus Sicht der LINKEN keine Alternative, da sie erfahrungsgemäß mehr den Versicherungen als den Versicherten nutzen. Das Geld muss aber gerade zur Notfallvorsorge direkt den Betrieben zu Gute kommen und dafür setzen wir uns ein.“

Die Antwort der Bundesregierung auf unsere schrfitliche Frage finden Sie hier.

Berlin, 20.03.2018