Hier die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage: „Freizeitfischerei in Schutzgebieten von Nord- und Ostsee“
Um für Nord- und Ostsee sowohl den Schutz bedrohter Arten und Lebensräume als auch eine schonende und nachhaltige Nutzung mariner Ressourcen zu sichern, sind Nutzungsbeschränkungen notwendig. Die derzeit vorgesehenen Einschränkungen betreffen allerdings vorwiegend die Freizeitfischerei, während andere Nutzungsarten wie Schifffahrt oder Seefischerei von den Restriktionen ausgenommen sind. (KA18/9199)
Lesen Sie die doch sehr unbefriedigende Antwort der Bundesregierung:
Hier die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage: „Freizeitfischerei in Schutzgebieten von Nord- und Ostsee“