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Die Bundesregierung hat im letzten Trilog dem Kompromissvorschlag der EU-Kommission zur sogenannten Öko-Verordnung trotz des Ausschlusskriteriums der Grenzwerte zugestimmt. Wie begründet sie das?
Lesen Sie die Antwort der Bundesregierung

  1. Wie begründet die Bundesregierung ihre Zustimmung zum Kompromissvorschlag der EU-Kommission zur sogenannten Öko-Verordnung im letzten Trilog am 26.06.2017[1], trotz ihres Auftrages durch den Bundestag[2], insbesondere die Einführung von Grenzwerten für Rückstände im Ökolandbau nicht zugelassener Betriebsmitteln, generell abzulehnen, und wie wird sie sich dazu auf der 3556. Tagung des Rats für Landwirtschaft und Fischerei am 17./18. Juli 2017 positionieren?

[1] Vgl. Vorbericht der Bundesregierung zum Agrar- und Fischereirat (BReg-Dok 271/2017)

[2] nach Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes, festgehalten in der gemeinsamen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (Bundestagsdrucksache 18/2839)

Die Antwort der Bundesregierung: 170620_Antw.BuReg_Ökoverordnung