alt= alt= alt=

START  |  AKTUELLES  |  PRESSE   |  ZUR PERSON   |  FOTOSTRECKE  |  KONTAKT

!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Wir wollen fraktionsübergreifend, dass die europäischen Richtlinien dem deutschen Patentgesetz, dass seit 2014 Erzeugnisansprüche auf Tiere oder Pflanzen verbietet, angepasst werden.

Koalition schiebt gemeinsames Bekenntnis zum europaweiten Verbot von Patent auf Leben in die Warteschleife

Von Dr. Kirsten Tackmann, MdB

Es wäre ein wichtiges Zeichen, wenn der Bundestag über alle Fraktionen hinweg seine Position gegen Biopatente und für eine rechtssichere Auslegung der Regelungen in Europa erneuert.

Grundsätzlich sind Erfindungen, die sich auf biologisches Material oder genetische Ressourcen beziehen, durch das Europäische Patentamt (EPA) patentierbar. Allerdings sind Patente auf Pflanzensorten und Tierrassen sowie auf „im Wesentlichen biologische Verfahren“ zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren ausgeschlossen, denn natürlich kann man Vielfalt und ihre Nutzung nicht erfinden, sondern „nur“ entdecken. Allerdings wurde innerhalb der europäischen Gesetzgebung bislang nicht genau definiert, was unter den Begrifflichkeiten zu verstehen ist. So besitzen derzeit noch zwei große Bierhersteller (Carlsberg und Heineken) die Patente auf bestimmte aus konventioneller Züchtung entstandenen Mutationen bei Gerste.

In den sogenannten Fällen Tomate II und Brokkoli II stellte die Beschwerdekammer des EPA klar, dass Erzeugnisansprüche auf Tiere oder Pflanzen weiterhin nach europäischem Patentrecht möglich wären. In Deutschland ist dies seit der Änderung des deutschen Patentgesetzes 2014 verboten. Deshalb wollen wir fraktionsübergreifend, dass die europäischen Richtlinien diesem angepasst werden und der aufgeweichte und undefinierte Begriff der „im Wesentlichen biologischen Verfahren“ klar formuliert wird. Derzeit sind alle laufenden Verfahren bis zur eindeutigen Klärung im EPA ausgesetzt, aber die Zahl der Anträge auf Patente für Produkte aus konventioneller Züchtung wuchs in den letzten Jahren. Ende Juni soll der Verwaltungsrat des EPA beschließen, dass künftig keine weiteren Patente aus diesem Bereich erteilt werden. Auch die Bundesregierung muss sich dort klar und eindeutig positionieren.

Außerdem gibt es aus Sicht der LINKEN weitere Lücken, die zukünftig geschlossen werden müssen. DIE LINKE wird sich auch weiter dafür stark machen.

Konventionelle Züchtungsmethoden nutzen die natürliche Vielfalt. Ihre Ergebnisse sind deshalb keine patentierbare Erfindung, sondern eine Entdeckung, die außerdem zur Umsetzung des Rechts auf Nahrung für alle zugänglich sein muss. Deutschlandweit. Europaweit. Im Idealfall weltweit.

Einen weitergehenden Antrag zum Thema, den wir gemeinsam mit den Grünen eingebracht haben, werden wir nur abschließend abstimmen lassen, wenn gleichzeitig die Chance besteht, gemeinsam mit der Koalition parallel einen Antrag zu beschließen, der die gemeinsamen Grundpositionen enthält. Denn in diesem Fall ist es sehr wichtig, dass ein gemeinsames Signal in Richtung Brüssel geht, dass Biopatente verhindert werden müssen. Der Zwischenschritt der Anpassung der europäischen Richtlinie ist ein wichtiger Zwischenschritt, den wir ausdrücklich unterstützen. Wir wollen und werden diesen Weg aber weitergehen.