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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Der Änderungsantrag DER LINKEN fordert den Deutschen Bundestag auf, die Petition von Inge Hannemann zu unterstützen. Inge Hannemann hat mit der Unterstützung von 90.000 Menschen gefordert, dass die Sanktionen in der Grundsicherung ersatzlos gestrichen werden. Sanktionen führen, wie die Petentin überzeugend ausführt, zu einer Unterschreitung des Existenz- und Teilhabeminimums und sind daher abzulehnen. Kirsten Tackmann macht in ihrer persönlichen Erklärung nach §31 GOBT deutlich, warum sie derBeschlussempfehlung des Petitionsausschusses, die Petition abzulehnen, nicht folgt.

Schriftliche Erklärung von MdB Dr. Kirsten Tackmann nach § 31 der Geschäftsordnung zu TOP 26 DIE LINKE. // Hannemann – Hartz IV – Sanktionen

Ich stimme der Ablehnung der Petition von Inge Hannemann nicht zu. Es gibt gute Gründe, die Sanktionsregelung bei Hartz IV (SGBII) und der Sozialhilfe (SGB XII) abzuschaffen. Mit 90.000 Stimmen für die Petition war das Quorum für eine öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses deutlich überschritten – was die gesellschaftliche Brisanz und das hohe Interesse der Bürgerinnen und Bürger zeigt.

Sanktionen bewirken, dass das menschenwürdige Existenz- und Teilhabeminium unterschritten wird und Menschen in Not in noch größere Not gezwungen werden, Unterversorgung und drohende Obdachlosigkeit inklusive. Fast eine Millionen Sanktionen werden pro Jahr ausgesprochen. Mit Bezug auf das Bundesverfassungsgericht führt die Petentin mit Recht aus, dass das menschenwürdige Existenzminimum durch die Menschenwürde und das Sozialstaatsgebot zwingender Auftrag des Staates ist.

Auch einer juristischen Prüfung hält die Sanktionspraxis oft nicht stand wie kürzlich eine Kleine Anfrage der LINKEN Abgeordneten Katja Kipping zeigt.

Sanktionen entmündigen die von Hartz IV und Sozialhilfe betroffenen Menschen und despektieren deren Würde und Autonomie. Statt Hilfe und Unterstützung erfahren sie einen bürokratischen Apparat, der sie maßregelt und gängelt. Sanktionen führen stärker zu sozialem Rückzug, belasten den gesundheitlichen Zustand und die subjektive Befindlichkeit der Sanktionierten wie eine unabhängige wissenschaftliche Untersuchung zu Ursachen und Auswirkungen von Sanktionen bei Hartz IV und Sozialhilfe aufzeigt, die im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, NRW erstellt wurde.

Die Sanktionspraxis unterstellt den Menschen in Hartz IV und Sozialhilfe, dass sie durch eigenes falsches Verhalten in diese Hilfebedürftigkeit geraten sind oder verbleiben.

Die Sanktionen nehmen den Menschen das Recht Nein zu sagen – zu unzumutbaren Arbeitsbedingungen, -zeiten oder zu geringen Löhnen und zermürbt sie. Die Konzessionsbereitschaft – also die Bereitschaft dahingehend Zugeständnisse zu machen, steigt. Profiteure dieser Praxis sind bekanntlich die Leiharbeitsfirmen, die die Betroffenen in nicht nachhaltige Jobs und prekäre Lebenssituationen trotz Arbeit zwingen.

Wie schon in unserem Antrag „Sanktionen bei Hartz IV und Leistungseinschänkungen bei der Sozialhilfe abschaffen“ (18/1115) dargelegt sind Sanktionen nicht nur in Bezug auf Demokratie und Verfassungsrecht abzulehnen, sie sind überdies arbeitsmarktpolitisch geradezu sinnlos.