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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Tackmanns Bundestagsreport – Gemeinsame Agrarpolitik (GAP)

„Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“, auch bei Agrarfördermitteln – dafür kämpft DIE LINKE. Doch wir haben es nicht nur mit einer Klima- und ökologischen Krise in der Landwirtschaft zu tun, sondern auch mit einer sozialen Krise! Viele Betriebe, die ja die Klimaschutzmaßnahmen umsetzen müssen und die deshalb unsere Verbündete sind und werden müssen, stehen mit dem Rücken an der Wand. Die eigentlichen Profiteure der aktuellen Agrarförderung sitzen eher in den Konzernzentralen von Tönnies, Aldi und Co.. – oder in den Büros der Bodenspekulanten und Investoren.

GAP – mit den Agrarbetrieben weiter für Paradigmenwechsel in der Agrarförderung streiten!

„Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“, auch bei Agrarfördermitteln – dafür kämpft DIE LINKE. Doch wir haben es nicht nur mit einer Klima- und ökologischen Krise in der Landwirtschaft zu tun, sondern auch mit einer sozialen Krise! Viele Betriebe, die ja die Klimaschutzmaßnahmen umsetzen müssen und die deshalb unsere Verbündete sind und werden müssen, stehen mit dem Rücken an der Wand. Die eigentlichen Profiteure der aktuellen Agrarförderung sitzen eher in den Konzernzentralen von Tönnies, Aldi und Co.. – oder in den Büros der Bodenspekulanten und Investoren. Dr. Kirsten Tackmanns Rede zur GAP:

Tackmanns Bundestagsreport – LINKE gegen Bodenspekulation

Seit vielen Jahren fordert DIE LINKE eine Bodenpolitik, die ortsansässige, nachhaltige Agrarbetriebe vor landwirtschaftsfremden Investoren und spekulativen Bodenerwerb schützt. Dazu hat die Fraktionsvorsitzendenkonferenz, also die Vorsitzenden der Linksfraktionen im Bundestag und in den Landtagen, vor einigen Monaten ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um vor allem drei Fragestellungen juristisch zu beantworten: 1. Wie kann der indirekte Bodenerwerb über Käufe von Anteilen von Agrarbetrieben (so genannte share deals) durch landwirtschaftsfremde Investoren reguliert oder verhindert werden. 2. Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es, um landwirtschaftliche Flächen durch die öffentliche Hand zu erwerben, um sie in einem strategischen Bodenfonds vorzuhalten und langfristig an ortsansässige, nachhaltig wirtschaftende Agrarbetriebe zu fairen Preisen zu verpachten. 3. Was muss in einem Agrarleitbild formuliert werden für eine rechtliche Grundlage zur Regulierung des Bodenmarkts im öffentlichen Interesse.