1. Frage zur schriftlichen Beantwortung, Monat Mai 2015
Können Landwirtinnen und Landwirte Bejagungsschneisen auf ihren Flächen vergleichbar mit den Regelungen in der vergangenen EU-Förderperiode weiter – auch jenseits der Kriterien für Ökologischen Vorrangflächen – anlegen, ohne die Ansprüche auf Zahlung von Flächenprämien zu verlieren bzw. was wird die Bundesregierung unternehmen, um diese Verfahrensweise wieder zu ermöglichen?
Hier die Antwort der Bundesregierung durch den Parlamentarischen Staatssekretär Herrn Peter Bleser.