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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

In der ersten Frage des Monats interessiert sich Tackmann dafür, ob Landwirtinnen und Landwirte weiterhin Bejagungsschneisen auf ihren Flächen anlegen dürfen.
Lesen Sie die Antwort der Bundesregierung:

1. Frage zur schriftlichen Beantwortung, Monat Mai 2015

Können Landwirtinnen und Landwirte Bejagungsschneisen auf ihren Flächen vergleichbar mit den Regelungen in der vergangenen EU-Förderperiode weiter – auch jenseits der Kriterien für Ökologischen Vorrangflächen – anlegen, ohne die Ansprüche auf Zahlung von Flächenprämien zu verlieren bzw. was wird die Bundesregierung unternehmen, um diese Verfahrensweise wieder zu ermöglichen?

Hier die Antwort der Bundesregierung durch den Parlamentarischen Staatssekretär Herrn Peter Bleser.